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Arbeitsrecht

So können
wir helfen

Im Arbeitsleben gelten viele Regeln und Gesetze, welche das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer prägen. Zum Arbeitsrecht gehören neben diversen Gesetzen und Verordnungen auch Urteile von Arbeitsgerichten.

Wichtige Streitgegenstände im Arbeitsrecht sind beispielsweise Arbeitsverträge, Kündigungen und Kündigungsschutz, Lohnforderungen, Arbeitszeiten und Zeugnisse.

Als Arbeitsrecht werden Gesetze und Verordnungen bezeichnet, welche unselbstständige und abhängige, also weisungsgebundene Arbeitsverhältnisse regeln. Hierbei steht der Ausgleich zwischen den Interessen der schutzwürdigen Arbeitnehmer und den Interessen der Arbeitgeber im Vordergrund.


Als Teilhaber am Arbeitsleben werden sowohl die Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite tagtäglich mit den verschiedensten Regelungen und Problemen des Arbeitsrechts konfrontiert. Hierbei kann das Fehlen von juristischem Wissen fatale Auswirkungen und finanzielle Nachteile nach sich ziehen, weshalb es notwendig ist, stets über die Rechte und Pflichten im Klaren zu sein.


In Deutschland wird das Arbeitsrecht in Individual- und Kollektivarbeitsrecht unterteilt. Das Individualarbeitsrecht umfasst vorwiegend das Verhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern und wird neben einer Vielzahl von Gesetzen beispielsweise durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Bundesurlaubsgesetz (BurlG) uvm. geregelt. Das Kollektivarbeitsrecht regelt demgegenüber die Beziehungen von Arbeitgebern zu Betriebsräten und Gewerkschaften.


Überdies genießt das Arbeitsrecht im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz eine besondere Bedeutung, da die Schaffung und Erhaltung sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen grundlegend sind. Allen voran wird dies durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sichergestellt, welches den Arbeitgeber verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen zu beurteilen und notwendige Schutzmaßnahmen zu beschließen.

In der Praxis ist es essenziell, dass sowohl die schwächere Partei der Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, welche diversen Vorschriften und Pflichten gegenüberstehen, über die arbeitsvertraglichen Bedingungen und gesetzlichen Regelungen aufgeklärt sind. Hierbei zeigt es sich immer wieder, dass Prozesse allein aus Unwissenheit, Bequemlichkeit oder mangelnder Vorsicht verloren werden. Daher ist es ratsam, bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrages professionelle Unterstützung von arbeitsrechtlich bewanderten Rechtsanwälten/-innen zu finden. 

 

Durch meine Expertise und Erfahrung im Bereich des Arbeitsrechts als Jurist und Rechtsanwalt begleite ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorwiegend im Bereich des Individualarbeitsrechts. Meine arbeitsrechtliche Expertise konnte ich insbesondere nach Gründung meiner eigenen Rechtsanwaltskanzlei durch vielfältige Mandate und Vertretungen vor Gericht ausbauen und sowohl mein Angebot als auch meine anwaltschaftliche Tätigkeit an die sich ständig wandelnde Arbeitswelt und Bedürfnisse meiner Mandanten anpassen. Zu meinen Kunden gehören u.a. Arbeitnehmer und Beschäftigte verschiedenster Branchen, insbesondere auch im medizinischen Bereich, klein und mittelständische Arbeitgeber wie Sprachschulen, Kitas, Bauunternehmer, Taxi- und Limousinenservices, Handwerker und andere Gewerbetreibende.


Hierbei beginnt meine Tätigkeit schon vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages und umfasst sämtliche Stadien bis zur Beendigung oder Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. So entwerfe und verfasse ich rechtsgültige Arbeitsverträge für verschiedene Branchen, berate und helfe Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Arbeitsverträgen, Streitigkeiten und Verhandlungen und unterstütze sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.


Meine Mandanten vertrete ich in allen Verfahren vor den Arbeitsgerichten, insbesondere bei Kündigungsschutzklagen, Lohnforderungen, Abgeltung von Überstunden, Urlaubsabgeltung, Provisionsansprüche, Abmahnungen, Erlass und Korrektur von Zeugnissen oder sonstigen Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen.


Vereinbaren Sie noch heute einen Besprechungstermin in meinem Büro. Terminvereinbarung per Telefon: 089 12 50 32 71 – 0 .

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