Um komplizierten Streitigkeiten und mühseligen Prozessen vorzubeugen,
ist es je nach Bedeutung des Einzelfalls ratsam, bereits bei
Vertragsschluss einen Anwalt zu involvieren, welche die rechtlichen Interessen fair, einfach, transparent und zielsicher schon bei den Vertragsverhandlungen einbezieht und die Aufnahme von Bedingungen durchsetzt. Idealerweise werden Verträge zwar eingehalten, so dass die vertraglichen Beziehungen friedlich verlaufen, jedoch zeigt die Wirklichkeit, dass sich Umstände und Interessen schnell ändern können. Für den Streitfall sollte daher vorgesorgt sein und Verträge möglichst unmissverständlich, klar und fair formuliert werden.
Insbesondere bei Unternehmen fällt häufig auf, dass Verträge mangelhaft und juristisch unfundiert sind, wichtige Punkte fehlen und die aktuelle Rechtslage nicht berücksichtigt wird. Meist werden Musterverträge aus dem Internet verwendet, welche den individuellen Ansprüchen nicht gerecht werden können und im Ergebnis mehr schaden als nützen können. Auch muss beachtet werden, dass vorformulierte Vertragsbedingungen der AGB-Kontrolle (Allgemeine Geschäftsbedingungen) unterliegen können. Daher ist es vor allem bei Gewerbetreibenden zwingend angebracht, dass die Verträge durch juristisch bewanderte Personen, wie z.B. Rechtsanwälte, gestaltet werden. Bei Vertragsgestaltung ist darauf zu achten, dass die verwendeten Verträge individuell unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage auf Ihre Bedürfnisse angepasst sind.
Neben der Vertragsgestaltung und Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen können sich Rechtsbeziehungen auch – sogar gegen den Willen der Parteien – durch quasi-vertragliche, dingliche, deliktische und bereicherungsrechtliche Ansprüche ergeben, z.B. bei Verletzung vorvertraglicher Pflichten, Verletzung des Eigentums oder Besitzes z.B. bei Unfällen oder Diebstahl, Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund unerlaubter Handlung z.B. bei Körperverletzung oder bei rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen.
Meine Mandanten vertrauen hierbei auf meine jahrelange Erfahrung im Bereich des Zivil- und Vertragsrechts als langjähriger Unternehmer, Jurist und Rechtsanwalt. Insbesondere meine praktische Erfahrung in den unterschiedlichsten Lebensbereichen und Rechtsgebieten ist oft ausschlaggebend für den Erfolg. Meine theoretische und praktische Expertise konnte ich zudem nach Gründung meiner eigenen Rechtsanwaltskanzlei durch die Bearbeitung von verschiedensten Fällen und Gestaltung von unterschiedlichsten Verträgen im Bereich des Zivil- und Vertragsrechts verfeinern und für meine Mandanten zielführend, individuelle und stets aktuell informiert arbeiten. Zu meinen Kunden gehören neben Privatpersonen unter anderem Verkehrsunternehmer, Sprachschulen, Gastronomiebetreiber, Handwerker und Bauunternehmer als auch andere Gewerbetreibende und Selbständige.
Meine anwaltschaftlichen Tätigkeit beginnt in der Regel mit einem ersten Besprechungstermin, wo alle vorhandenen Unterlagen eingeholt, alle Einzelheiten besprochen und die Sach- und Rechtslage mit meinen Mandanten eingehend erörtert werden. Im Anschluss daran wird der Einzelfall intern juristisch umfassend begutachtet und das weitere Vorgehen, je nach individueller Situation und Interesse, gesondert beschlossen. Hierbei können anwaltliche Tätigkeiten sein: Geltendmachung von verschiedensten Ansprüchen, Forderungsmanagement samt Mahnverfahren und Vollstreckung, Klageerhebung und Klägervertretung, Abwehr von Ansprüchen, Beklagtenvertretung, Rechtsberatung, Gutachtenerstellung, Begutachtung von Verträgen, Vertragsgestaltung, Vertragsanpassung und Aktualisierung und vieles mehr.
Oberstes Ziel meiner Arbeit ist es, Sie in allen rechtlichen Fragen und Problemstellungen immer eingehend zu beraten, zu unterstützen und Ihre Rechtspositionen zielführend durchzusetzen und zu vertreten.
Vereinbaren Sie noch heute einen Besprechungstermin in meinem Büro. Terminvereinbarung per Telefon: 089 12 50 32 71 – 0 .