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Zivil- und Vertragsrecht

So können
wir helfen

Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten. Wer einen Vertrag abschließt, äußert damit seinen freien Willen, sich zur Erfüllung zu verpflichten. Umso wichtiger ist es, dass man bei Vertragsabschluss über seinen teilweise komplexen Inhalt informiert ist und wenn möglich auf diesen Einfluss nimmt.

 

Das Vertragsrecht regelt vertragliche Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Personen. Im  Zivilrecht können Rechtsbeziehungen jedoch auch ohne Vertrag zustande kommen. Das Zivilrecht (auch bürgerliches oder privates Recht genannt) dient vorrangig dem rechtlichen Interessenausgleich von natürlichen Personen oder Firmen.

Zivilrechtliche Streitigkeiten sind häufig aber nicht ausschließlich auf Zahlung eines Geldbetrages gerichtet. Beispiele für Zivilrechtsstreitigkeiten sind Forderungen und Klagen aus Miete, Kauf, Darlehen, Mängeln, Besitz- und Eigentumsstörung, Unterlassen oder Vornahme einer bestimmten Handlung, Schadensersatz (z.B. bei Verkehrsunfällen), Herausgabe und vieles mehr.

 

Wegen vielfältiger Rechtsbeziehungen und vielseitigen Interessen kommt es leider oft zwangsläufig zum Streit. In unserer Rechtsordnung liegt das Gewaltmonopol beim Staat, weshalb es nicht möglich ist, die eigenen Rechte auf eigene Faust durchzusetzen. Vielmehr haben die Parteien ihre Rechte (oft mühsam) auf dem Rechtsweg geltend zu machen. Aufgrund unzähliger Schwerpunkte und teilweise sehr komplexen rechtlichen Problematiken und Fragestellungen ist es häufig ratsam, einen Anwalt mit der rechtlichen Vertretung zu beauftragen.

 

Für zivilrechtliche Streitigkeiten sind bis zu einem Streitwert in Höhe von 5.000,00 EUR die Amtsgerichte zuständig, wo kein Anwaltszwang herrscht, weshalb es möglich ist, die Klage selbst zu verfassen und zu erheben. Hierbei ist jedoch § 253 ZPO zu beachten, wonach die Klageschrift bestimmte Mindestanforderungen enthalten muss. Sobald der Streitwert die Höhe von 5.000,00 EUR übersteigt, sind die Landgerichte zuständig. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang, das heißt die Parteien müssen sich vor dem Landgericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Klageschrift muss daher zwingend von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein. Darüber hinaus besteht Anwaltszwang auch für Rechtsmittelverfahren wie Berufung und Revision. Zur Vermeidung von Nachteilen und zur Stärkung und Wahrung der eigenen Rechte empfiehlt es sich jedoch auch vor dem Amtsgericht einen Anwalt einzuschalten.

Um komplizierten Streitigkeiten und mühseligen Prozessen vorzubeugen,

ist es je nach Bedeutung des Einzelfalls ratsam, bereits bei
Vertragsschluss einen Anwalt zu involvieren, welche die rechtlichen Interessen fair, einfach, transparent und zielsicher schon bei den Vertragsverhandlungen einbezieht und die Aufnahme von Bedingungen durchsetzt. Idealerweise werden Verträge zwar eingehalten, so dass die vertraglichen Beziehungen friedlich verlaufen, jedoch zeigt die Wirklichkeit, dass sich Umstände und Interessen schnell ändern können. Für den Streitfall sollte daher vorgesorgt sein und Verträge möglichst unmissverständlich, klar und fair formuliert werden.

 

Insbesondere bei Unternehmen fällt häufig auf, dass Verträge mangelhaft und juristisch unfundiert sind, wichtige Punkte fehlen und die aktuelle Rechtslage nicht berücksichtigt wird. Meist werden Musterverträge aus dem Internet verwendet, welche den individuellen Ansprüchen nicht gerecht werden können und im Ergebnis mehr schaden als nützen können. Auch muss beachtet werden, dass vorformulierte Vertragsbedingungen der AGB-Kontrolle (Allgemeine Geschäftsbedingungen) unterliegen können. Daher ist es vor allem bei Gewerbetreibenden zwingend angebracht, dass die Verträge durch juristisch bewanderte Personen, wie z.B. Rechtsanwälte, gestaltet werden. Bei Vertragsgestaltung ist darauf zu achten, dass die verwendeten Verträge individuell unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage auf Ihre Bedürfnisse angepasst sind. 

 

Neben der Vertragsgestaltung und Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen können sich Rechtsbeziehungen auch – sogar gegen den Willen der Parteien – durch quasi-vertragliche, dingliche, deliktische und bereicherungsrechtliche Ansprüche ergeben, z.B. bei Verletzung vorvertraglicher Pflichten, Verletzung des Eigentums oder Besitzes z.B. bei Unfällen oder Diebstahl, Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund unerlaubter Handlung z.B. bei Körperverletzung oder bei rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen.


Meine Mandanten vertrauen hierbei auf meine jahrelange Erfahrung im Bereich des Zivil- und Vertragsrechts als langjähriger Unternehmer, Jurist und Rechtsanwalt. Insbesondere meine praktische Erfahrung in den unterschiedlichsten Lebensbereichen und Rechtsgebieten ist oft ausschlaggebend für den Erfolg. Meine theoretische und praktische Expertise konnte ich zudem nach Gründung meiner eigenen Rechtsanwaltskanzlei durch die Bearbeitung von verschiedensten Fällen und Gestaltung von unterschiedlichsten Verträgen im Bereich des Zivil- und Vertragsrechts verfeinern und für meine Mandanten zielführend, individuelle und stets aktuell informiert arbeiten. Zu meinen Kunden gehören neben Privatpersonen unter anderem Verkehrsunternehmer, Sprachschulen, Gastronomiebetreiber, Handwerker und Bauunternehmer als auch andere Gewerbetreibende und Selbständige.


Meine anwaltschaftlichen Tätigkeit beginnt in der Regel mit einem ersten Besprechungstermin, wo alle vorhandenen Unterlagen eingeholt, alle Einzelheiten besprochen und die Sach- und Rechtslage mit meinen Mandanten eingehend erörtert werden. Im Anschluss daran wird der Einzelfall intern juristisch umfassend begutachtet und das weitere Vorgehen, je nach individueller Situation und Interesse, gesondert beschlossen. Hierbei können anwaltliche Tätigkeiten sein: Geltendmachung von verschiedensten Ansprüchen, Forderungsmanagement samt Mahnverfahren und Vollstreckung, Klageerhebung und Klägervertretung, Abwehr von Ansprüchen, Beklagtenvertretung, Rechtsberatung, Gutachtenerstellung, Begutachtung von Verträgen, Vertragsgestaltung, Vertragsanpassung und Aktualisierung und vieles mehr. 


Oberstes Ziel meiner Arbeit ist es, Sie in allen rechtlichen Fragen und Problemstellungen immer eingehend zu beraten, zu unterstützen und Ihre Rechtspositionen zielführend durchzusetzen und zu vertreten.


Vereinbaren Sie noch heute einen Besprechungstermin in meinem Büro. Terminvereinbarung per Telefon: 089 12 50 32 71 – 0 

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