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Häufige Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen an den Anwalt (FAQ)

Allgemeine Fragen:

Ob Sie einen Rechtsanwalt brauchen, hängt von Ihrem Einzelfall ab. Grundsätzlich steht es jedem frei, einen Anwalt zu beauftragen oder nicht. Ein Anwaltszwang besteht hauptsächlich nur bei sogenannten Anwaltsprozessen, z.B. wenn Sie vor dem Landgericht klagen oder verklagt werden oder in bestimmten Rechtsmittelverfahren. Auch bei Strafverfahren mit Vorliegen einer „notwendigen Verteidigung“ gem. § 140 StPO wird Ihnen durch das Gericht ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Zur Vermeidung von Nachteilen und zur Stärkung und Wahrung der eigenen Rechte empfiehlt es sich jedoch auch ohne Anwaltszwang einen Anwalt einzuschalten. Desto komplexer und bedeutender der Fall ist, desto eher sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Wenn Sie sich unsicher sind, helfen wir Ihnen gerne im Rahmen eines kurzen kostenfreien telefonischen Vorgesprächs weiter. Grundsätzlich gilt: je früher desto besser. Ob und wann Sie einen Rechtsanwalt einschalten möchten, bleibt allerdings allein Ihre Entscheidung.

Die Beauftragung funktioniert einfach und unkompliziert. Rufen Sie uns einfach unter 089 12 50 32 71 – 0 an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei. In dem ersten telefonischen und kostenfreien Vorgespräch können Sie uns Ihr Anliegen kurz beschreiben und erste Fragen beantwortet werden. Im Anschluss erhalten Sie, je nach Eilbedürftigkeit Ihrer Angelegenheit, einen zeitnahen Besprechungstermin in unserem Büro, wo Ihr Anliegen detailliert erörtert werden und die anwaltschaftliche Beauftragung stattfinden kann. In Ausnahmefällen ist eine Beauftragung auch ohne vorherige persönliche Anwesenheit möglich. Rufen Sie uns hierzu einfach an. Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Anliegen äußerst ernst nehmen und bei der heutigen Flut an elektronischen Nachrichten individuell, schnell und professionell agieren möchten, weshalb eine Terminvereinbarung ausschließlich per Telefon erfolgt. Zur Vermeidung von Verzögerungen bitten wir Sie darum, keine Anfragen per E-Mail zu stellen. Insbesondere können aus Kapazitätsgründen und datenschutzrechtlichen Aspekten Anfragen und Nachrichten per WhatsApp nicht bearbeitet werden.

Nein. Die Anwaltskanzlei Ertugrul Semiz arbeitet bundesweit und ortsunabhängig. Herr Rechtsanwalt Ertugrul Semiz ist berechtigt vor jedem Gericht in der Bundesrepublik Deutschland seine Mandanten zu vertreten und aufzutreten. Hiervon ausgenommen sind lediglich Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH), soweit es nicht um Strafsachen geht. Als europäischer Rechtsanwalt können vereinzelt auch Angelegenheiten in anderen europäischen Mitgliedsstaaten und der Schweiz bearbeitet werden. So konnte Herr Rechtsanwalt Ertugrul Semiz schon zahlreiche Mandate, z.B. aus Hamburg, Berlin, Mannheim, Marburg, Bamberg und andere deutschen Städten sowie bayernweit, Österreich, Schweiz und den Niederlanden erfolgreich vertreten. Aufgrund der zunehmend vereinfachten und digitalisierten Kommunikationswege ist die überregionale Mandatsvertretung  heutzutage problemlos möglich.

Ja. Grundsätzlich haben Sie jederzeit das Recht, Ihren Anwalt zu wechseln. Bitte beachten Sie jedoch, dass hierdurch zusätzliche Kosten entstehen, welche von Ihrer Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht übernommen werden. Auch im Falle des Obsiegens werden grundsätzlich nur die Kosten für einen Anwalt erstattet. Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihren Anwalt wechseln müssen oder wollen. Wir werden versuchen, eine Lösung für die Kosten zu finden.

Die Dauer eines Prozesses hängt von verschiedenen Faktoren wie z.B. Komplexität, Umfang, Bedeutung, Verfahrensart, Rechtsgebiet und dem individuellen Auftrag ab. Für eine einfache Erstberatung genügt meist eine halbe Stunde. Eine umfassende Begutachtung, Vertragsgestaltung oder -Überprüfung beansprucht dagegen bis zu mehrere Wochen. Die außergerichtliche Vertretung wird meist kürzer sein als die gerichtliche, insbesondere da hier nur begrenzt Einfluss auf die Geschwindigkeit der gerichtlichen Bearbeitung genommen werden kann, welche wiederum von Ort zu Ort verschieden ist. Auch haben Justizbehörden und öffentliche Stellen, welche gesetzliche Fristen und Verfahrensregeln befolgen, ihr eigenes Tempo. Die Verfahrensdauer lässt sich aufgrund der vielfältigen Faktoren nicht voraussagen. Um Ihre Interessen bestmöglich wahrnehmen zu können, benötigen auch wir eine angemessene Zeit zur Bearbeitung. Bei Neuigkeiten werden Sie von uns automatisch und unverzüglich informiert, weshalb wir darum bitten, nur in dringenden Fällen Sachstandsanfragen zu stellen. Gerne können Sie uns Ihre Zeitvorstellungen im Erstgespräch mitteilen. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns.

In der Regel sind wir innerhalb unserer Öffnungszeiten telefonisch ständig erreichbar. Unsere Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr.

 

In dringenden Notfällen, wie z.B. bei Festnahmen, Hausdurchsuchungen, drohendem Fristablauf und anderen eiligen Notfällen können Sie uns gerne auf unsere Mailbox (01578 912 454  7) sprechen. Wir melden uns umgehend zurück!

Die Kompetenz unsere Rechtsanwaltskanzlei reicht über mehrere Rechtsgebiete hinweg. Wir vertreten und beraten unsere Mandanten vorwiegend in den Bereichen Verkehrsrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht und Vertragsrecht. Dabei verstehen wir uns als Ansprechpartner für alle rechtlichen Belange unserer Mandanten, weshalb wir Ihnen auf Anfrage auch kompetent in anderen Rechtsgebieten wie z.B. Verwaltungsrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Familienrecht uvm. zur Seite stehen können.

Nicht in allen Rechtsgebieten gibt es Fachanwälte. Dort wo es sie gibt, wird der Fachanwaltstitel vorwiegend durch die Bearbeitung von vielen Fällen und Spezialkenntnisse erworben. Nichtsdestotrotz kann ein Fachanwaltstitel wichtige Erfolgsfaktoren, wie juristisch saubere Arbeit, Einsatz und Hartnäckigkeit, Engagement und Durchsetzungskraft, Disziplin, Zuverlässigkeit, Persönlichkeit und Vertrauen, Nähe und Empathie, Zuhören und Verstehen und das Gespür für die bestmögliche Lösung nicht ersetzen. Diese Eigenschaften sind oft wichtiger als Spezialkenntnisse. Sollte Ihr Fall es erfordern und unsere Kenntnisse für die bestmögliche Bearbeitung Ihres Falles nicht ausreichend sein, werden wir Ihnen selbstverständlich einen geeigneten Spezialisten empfehlen.

Zur effizienten Bearbeitung Ihres Falles ist es erforderlich, dass Sie alle relevanten Unterlagen zusammentragen und nach Möglichkeit bereits zum ersten Besprechungstermin mitnehmen. Die wichtigsten Unterlagen sind:

 

Verträge, Schriftwechsel mit der Gegenseite oder anderen Dritten,

sonstige wichtige Unterlagen (z.B. Kündigungen, Mahnungen, Arztberichte, Unfallberichte, Polizeiberichte etc.),

zugestellte Dokumente (z.B. Klage, Mahnbescheid, Anhörungen, Beschlüsse, Bußgeldbescheide, Strafbefehl, Anklageschrift etc.) bitte immer samt allen Anlagen und Original-Briefumschlag

und Versichertennummer und Name Ihrer Rechtsschutzversicherung.

 

Bitte teilen Sie uns bei erster Kontaktaufnahme mit, wenn Fristen einzuhalten sind!

Der Anwalt ist Berufsgeheimnisträger und als solcher zur Verschwiegenheit verpflichtet, § 43 a Abs. 2 BRAO. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was dem Anwalt in Ausübung seines Berufs bekannt geworden ist. Die Schweigepflicht gilt hierbei zeitlich unbeschränkt und endet nur, wenn der Mandant den Anwalt hiervon entbindet. Eine Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht gilt für offenkundige Tatsachen oder für Tatsachen, die keiner Geheimhaltung bedürfen. Für die anwaltliche Berufstätigkeit ist es wesentlich, das ihm Geheimnisse anvertraut werden und er vertrauliche Informationen erhält. Nur so ist gewährleistet, dass das Mandanteninteresse umfassend gewahrt bleibt. Insbesondere kann es fatale Folgen haben, wenn das anwaltliche Vertrauensverhältnis durch Mitteilung von unwahren Tatsachen oder Verschweigen von wichtigen Informationen beeinträchtigt wird. Die anwaltliche Schweigepflicht dient daher ausschließlich Ihrem Interesse und soll gewährleisten, dass Sie mit Ihrem Anwalt offen sprechen können. Durch das Schweigerecht und Zeugnisverweigerungsrecht ist das Anwaltsgeheimnis umfassend geschützt. Dokumente und Akten werden durch das Beschlagnahmeverbot weitestgehend geschützt. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann für den Rechtsanwalt straf- und berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wir helfen Ihnen bei jeder juristischen Angelegenheit

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