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Strafrecht

So können
wir helfen

Das letzte und am schwersten wirkende Mittel ist das Strafrecht. Ein Strafverfahren wirkt sich auf Betroffene daher oft sehr belastend aus und kann zu gravierenden Folgen im privaten und beruflichen Leben führen. Wir geben Ihnen Sicherheit.

 

Als Strafrecht bezeichnet man sämtliche Rechtsnormen, die bestimmte, als schädlich angesehene Handlungen unter Strafe stellen und die Art und Höhe der jeweiligen Strafe bestimmen. Das Strafrecht soll die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens schützen.

In Deutschland wird das Strafrecht überwiegend durch das Strafgesetzbuch (StGB) bestimmt und umfasst unter anderem die Bereiche Jugendstrafrecht,  Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Kapitalstrafrecht. Häufig verfolgt werden Delikte wie Körperverletzungen, Diebstahl, Betrug, Raub, Beleidigung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Nötigung und Raub. 

 

Gemäß der Unschuldsvermutung gilt jeder Betroffene bis zum Beweis der Schuld als unschuldig, weshalb die richtige Strategie und Verteidigung im Strafverfahren bedeutender denn je sind. Insbesondere hinsichtlich der schweren Folgen wie Geld- und Freiheitsstrafen, berufliche Einschränkungen und Probleme, Eintragungen im Führungszeugnis, Fahrverbote und Entziehung der Fahrerlaubnis ist es notwendig die eigenen Rechte als Betroffener durchzusetzen.

 

Das wichtigste Recht ist hierbei das Schweigerecht, wovon Sie als Betroffener ausnahmslos Gebrauch machen sollten. Ob ggf. später eine Stellungnahme erfolgen kann, entscheidet Ihr Rechtsanwalt nach eingehender Prüfung und Akteneinsicht. Nach Einsicht in die Akten kann eine umfassende Prüfung der Vorwürfe und eine individuelle Erörterung mit dem Mandanten erfolgen. Dabei wird es meist möglich sein, eine erste Einschätzung abzugeben und die weitere Strategie zur Strafverteidigung zu beschließen.

Betroffene erfahren von einem Strafverfahren meist erst mit einer Anzeige, Vorladung, Vernehmung, Durchsuchung, Festnahme oder einem Strafbefehl (Einspruchsfrist 2 Wochen beachten!). Für alle Fälle gilt: machen Sie keine Aussagen! Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Rechtsanwalt bevor Sie mit der Polizei oder anderen Behörden sprechen. Je nach Situation wird sich der Anwalt unverzüglich mit den Behörden in Verbindung setzen, einen Besprechungstermin mit Ihnen vereinbaren und anschließend Akteneinsicht beantragen. Im Anschluss wird der Rechtsanwalt die rechtliche Verteidigung übernehmen. 

 

Die richtige individuelle Strategie lässt sich in allen Fällen erst nach erfolgter Akteneinsicht und Kenntnis über alle Einzelheiten bestimmen. Eine Aussage ohne detaillierte Kenntnis über die Ermittlungen kann folgenschwere Konsequenzen haben, selbst dann, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist. Sowohl Anklage als auch Verteidigung  richten sich allein nach dem Ergebnis der Ermittlungen, welche durch die Staatsanwaltschaft aktenkundig zu machen sind. Um von Anfang an die richtige Verteidigung zu gewährleisten ist es deshalb sinnvoll, möglichst frühzeitig Einsicht in die Akten zu nehmen. Die uneingeschränkte Akteneinsicht wird hierbei nur dem Rechtsanwalt gewährt, dem Betroffen selbst aber nicht. Aus diesem Grund sollte so früh wie möglich ein Anwalt aufgesucht werden. 

 

Insbesondere im Strafrecht bieten sich dem Strafverteidiger zahlreiche Möglichkeiten, sich gegen die Vorwürfe zu wehren und den Verfahrensausgang mitzubestimmen. Je nach Einzelfall ist es maßgeblich, dass der Anwalt mit Durchsetzungskraft für einen Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine akzeptable Strafe unter Beachtung sämtlicher Vor- und Nachteile kämpft. Oft zeigt es sich jedoch, dass Anwälte nur schweigend neben Betroffenen sitzen und einen Konflikt mit Richtern, Staatsanwälten, Sachverständigen und Zeugen scheuen, wodurch dem Betroffenen entscheidende Rechte verloren gehen. 

 

Demgegenüber ist es mein oberstes Ziel, für meine Mandanten im Rahmen der tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Unter Nutzung meiner umfassenden theoretischen und praktischen Kenntnisse und sämtlicher Verteidigungsmöglichkeiten kämpfe ich stets für die Durchsetzung und Wahrung der Rechte meiner Mandanten und dafür, dass meine Mandanten gerecht behandelt werden. 

 

Mit meiner jahrelangen Erfahrung im Bereich des Strafrechts, worauf auch der Schwerpunkt meiner universitären Ausbildung lag, als Jurist und Rechtsanwalt begleite ich Betroffene sämtlicher Altersstufen und Gebieten auf diesem Weg. Meine Expertise im Strafrecht konnte ich zudem nach Gründung meiner eigenen Rechtsanwaltskanzlei durch mehrere Mandate im Bereich der Strafverteidigung festigen und meine strafrechtlichen Kenntnisse an die sich ständig ändernde Rechtsnormen, Rechtsprechung und Bedürfnisse der praktischen Strafverteidigung sowie lokalen Besonderheiten anpassen und dadurch überdurchschnittliche Erfolge erzielen.

 

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