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Verkehrsrecht

So können
wir helfen

Der moderne Mensch ist immer unterwegs, ob beruflich oder privat. Daher prägt kaum etwas unser Leben so sehr, wie die Bewegung von Ort zu Ort, weshalb uns das Verkehrsrecht alltäglich und allgegenwärtig „Schritt für Schritt“ begleitet.

 

Das Verkehrsrecht umfasst alle Vorschriften , die den Transport von Personen und Waren auf Verkehrswegen betreffen und wird in das öffentliche und private Verkehrsrecht unterteilt.

Das öffentliche Verkehrsrecht umfasst die Bereiche Verkehrsverwaltung, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (auch Bußgeldrecht genannt), welche zum Beispiel die Entziehung der Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handy-, Abstands- und Rotlichtverstöße betreffen. 

 

Das private Verkehrsrecht ist hauptsächlich als Verkehrshaftungsrecht bekannt, welches beispielsweise bei Verkehrsunfällen und sonstigen Schadensfällen bedeutsam ist.

 

Wir Menschen wollen mobil sein und entscheiden, wann, wie und wohin wir uns bewegen. Die Wahrscheinlichkeit, dass jeder von uns früher oder später mit dem Verkehrsrecht in Berührung kommt, ist sehr hoch. Für Berufskraftfahrer und Personen, die beruflich besonders auf ihren Führerschein angewiesen sind, kann das Verkehrsrecht sogar existenziell bedeutend sein.

In Deutschland wird das Verkehrsrecht vorwiegend durch die Straßenverkehrsordnung
(StVO), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Strafrecht (StGB), Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und das
Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmt. Aufgrund der detailreichen Komplexität
erweist sich das Verkehrsrecht daher als sehr kompliziert, weshalb die Einschaltung eines Rechtsanwalts oft ratsam ist.

 

Neben der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach einem Verkehrsunfall, nimmt das Verkehrsrecht insbesondere auch in Bezug auf Punkte in Flensburg, Fahrverbote und Entziehung der Fahrerlaubnis einen besonderen Stellenwert ein, da zum Beispiel bei acht Punkten im Fahreignungsregister (FAER) ein Führerscheinentzug droht.

Daher ist es unerlässlich sich mit dem Thema Verkehrsrecht zu befassen und über die relevanten Vorschriften, Tatsachen und Rechtsprechungen informiert zu sein, um seine eigenen Rechte in einem Verfahren effektiv wahrzunehmen und durchzusetzen. Professionelle Unterstützung können Sie durch verkehrsrechtlich bewanderte Rechtsanwälte/-innen erhalten.

 

Zahlreiche Mandanten profitieren durch meine jahrelange Erfahrung im Bereich des Verkehrsrechts als Rechtsanwalt und ehemaliger Praktikant eines erfolgreichen Münchener Verkehrsrechtsanwalts. Meine Expertise im Verkehrsrecht konnte ich zudem nach Gründung meiner eigenen Rechtsanwaltskanzlei durch die Bearbeitung von verschiedensten Fällen im Bereich des Verkehrsrechts verfeinern und meine Tätigkeit an die aktuellen Entwicklungen, Vorschriften und Rechtsprechungen anpassen. Zu meinen Kunden gehören überwiegend Privatpersonen und Angestellte, Berufskraftfahrer (z.B. LKW-, Taxi- und Mietwagenfahrer), Handwerker und Fahrschulen als auch andere Gewerbetreibende und Selbständige.

 

Die anwaltschaftlichen Leistungen beginnen meist mit einem ersten Besprechungstermin und einem Antrag auf Akteneinsicht, welche in der Regel uneingeschränkt nur durch den Rechtsanwalt angefordert werden kann, aber nicht von dem Betroffenen selbst. Sobald die (Ermittlungs-) Akten bzw. die notwendigen Informationen vorliegen, kann der Anwalt die Erfolgsaussichten prüfen, woran sich regelmäßig das weitere Vorgehen und die anwaltliche Vertretung z.B. in Form von einem Forderungsschreibens (privates Verkehrsrecht) oder einem Einspruch (öffentliches Verkehrsrecht) anschließt. Der Anwalt hilft Ihnen unter anderem bei der außergerichtlichen/gerichtlichen Einigung im Schadensfall, der Verteidigung und Vertretung vor Gerichten, Behörden und Staatsanwaltschaften und berät zu Fragen und Vorgehen in Ihrem individuellen Fall. Grundsätzlich sollten Sie davon absehen, bei der Polizei oder sonstigen Behörden/Versicherungen Angaben zu der Sache zu machen.

 

Aus diesem Grund hat es sich für Betroffene bewährt, bereits unmittelbar nach einem Verkehrsunfall, einem Anhörungsbogen der Polizei / Staatsanwaltschaft oder Straf-/Bußgeldbescheid, (wo eine Frist von zwei Wochen einzuhalten ist!) anwaltschaftlichen Rat einzuholen, und zwar bevor eine eigene Stellungnahme erfolgt. Zudem müssen Sie als Beschuldigte/r keine Aussage machen, weshalb Sie umfassend schweigen sollten, da selbst eine Teiläußerung verbunden mit Schweigen negativ ausgelegt werden kann. Das weitere Vorgehen und ob ggf. eine spätere Stellungnahme erfolgen kann, entscheidet Ihr Rechtsanwalt nach gründlicher Prüfung. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

 

Vereinbaren Sie noch heute einen Besprechungstermin in meinem Büro. Terminvereinbarung per Telefon: 089 12 50 32 71 – 0 .

Rufen Sie uns einfach unter 089 12 50 32 71-0 an.

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